Mit dem vorliegenden Bericht setzen wir die Offenlegungs-anforderungen nach §§ 319 bis 337 SoIvV in Verbindung mit § 26a KWG um. § 26a Abs. 1 KWG verpflichtet uns, regelmäßig qualitative und quantitaive Informationen über das Eigenkapital, die eingegangen Risiken, die eingesetzten Risikomangementverfahren und Kreditrisikominderungstechniken zu veröffentlich.
Hier können Sie sich den Offenlegungsbericht 2011 als pdf-Datei herunterladen.